Betreuung

Pflegerische, medizinische, rehabilitative und soziopädagogische Betreuung

Die Heimgäste erhalten allgemeine Pflegeleistungen aufgrund des Erziehungs-und Betreuungsplanes. Alle Leistungen werden dokumentiert.
• Die Körperhygiene und Grundpflege werden laut individuellem Betreuungsplan durchgeführt. Prophylaktische Maßnahmen werden bedarfsorientiert angewendet. Bei all diesen Leistungen wird immer, je nach Möglichkeit, die Selbständigkeit der Heimgäste gefördert.
• Die medizinische Betreuung der Heimgäste wird über eine Konvention mit dem Sanitätsbetrieb durch die regelmäßige Präsenz des Hanusarztes garantiert. Dieser ordnet die notwendigen Behandlungen, Facharztvisiten und Krankenhauseinweisungen an. Der Wunsch, den Arzt zu sprechen, wird von der Teamleitung bzw. von den Krankenpflegern weitergegeben. Auskünfte über die gesundheitliche Situation der Betreuten können nur über den Hausarzt erteilt werden. Die Angestellten unterstehen der Schweigepflicht.
• Für die krankenpflegerische Betreuung und die Vorbereitung der Medikamente, so wie für Erste-Hilfe-Maßnahmen sorgt das Krankenpflegepersonal.
• Bei ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit der Diätassistentin, der Logopädin, der Physiotherapeutin und evtl. anderen Fachkräften erhalten die Heimgäste, je nach Bedarf, ernährungstherapeutische Betreuung, physiotherapeutische und logopädische Behandlung. Für bestimmte Krankheitsfälle werden Therapieangebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch genommen.