Nicht gebotene Leistungen

Die unten stehenden Leistungen sind im Tarif nicht inbegriffen und können daher nicht bzw. nur gegen separater Bezahlung in Anspruch genommen werden:
a) sanitäre und/oder soziale Leistungen, die nicht im individuellen Betreuungsplan enthalten sind, der vom berufsübergreifenden Team ausgearbeitet wird;
b) Betreuungs- und Pflegeleistungen durch Dritte müssen von der Heimdirektion ermächtigt werden, der vorher die Personalangaben und die technischen Kompetenzen des Leistungserbringers mitgeteilt werden. Der Leistungserbringer muss zudem die volle Haftung für die autonom erbrachten Leistungen übernehmen; diese Leistungen dürfen keinesfalls im Widerspruch zur Betreuungsplanung des Altersheimes stehen. Die Heimdirektion behält sich das Recht vor, aus erwiesenen Sicherheitsgründen oder zur Verbesserung der Lebensqualität des Heimgastes, diese Ermächtigung zu widerrufen.
c) persönliche Begleitung des Heimgastes zu externen Einrichtungen (aus sanitären oder anderweitigen Gründen, fachärztlichen Visiten, usw.);
d) Instandhaltung/Wartung der persönlichen Geräte und damit verbundene Kosten und Gebühren (Fernseher, Computer, Radio, Stereoanlage, Möbel, usw.);
e) Instandhaltung/Wartung der sanitären Hilfsmittel, die nicht vom Altersheim bereitgestellt werden;
f) Kosten der Arzneien oder sanitären Hilfsmittel, die nicht im amtlichen Arzneibuch des zuständigen Sanitätsbetriebes enthalten sind;
g) Kosten für die Einlieferung in das Krankenhaus und/oder für fachärztliche Visiten und für Transporte,welche vom Hausarzt als nicht gerechtfertigt ausgewiesen sind.
h) Kosten für Privatvisiten.

Die unten stehenden Leistungen sind im Tarif nicht inbegriffen und können daher nicht bzw. nur gegen separater Bezahlung in Anspruch genommen werden:
a) sanitäre und/oder soziale Leistungen, die nicht im individuellen Betreuungsplan enthalten sind, der vom berufsübergreifenden Team ausgearbeitet wird;
b) Betreuungs- und Pflegeleistungen durch Dritte müssen von der Heimdirektion ermächtigt werden, der vorher die Personalangaben und die technischen Kompetenzen des Leistungserbringers mitgeteilt werden. Der Leistungserbringer muss zudem die volle Haftung für die autonom erbrachten Leistungen übernehmen; diese Leistungen dürfen keinesfalls im Widerspruch zur Betreuungsplanung des Altersheimes stehen. Die Heimdirektion behält sich das Recht vor, aus erwiesenen Sicherheitsgründen oder zur Verbesserung der Lebensqualität des Heimgastes, diese Ermächtigung zu widerrufen.
c) persönliche Begleitung des Heimgastes zu externen Einrichtungen (aus sanitären oder anderweitigen Gründen, fachärztlichen Visiten, usw.);
d) Instandhaltung/Wartung der persönlichen Geräte und damit verbundene Kosten und Gebühren (Fernseher, Computer, Radio, Stereoanlage, Möbel, usw.);
e) Instandhaltung/Wartung der sanitären Hilfsmittel, die nicht vom Altersheim bereitgestellt werden;
f) Kosten der Arzneien oder sanitären Hilfsmittel, die nicht im amtlichen Arzneibuch des zuständigen Sanitätsbetriebes enthalten sind;
g) Kosten für die Einlieferung in das Krankenhaus und/oder für fachärztliche Visiten und für Transporte,welche vom Hausarzt als nicht gerechtfertigt ausgewiesen sind.
h) Kosten für Privatvisiten.