Allgemeine Hinweise

Aufbewahrung von Wertsachen

Auf Antrag des Heimgastes oder dessen Sachwalters bzw. Vormundes nimmt die Direktion Geldbeträge in Verwahrung. In Ausnahmefällen werden auch kleinere Wertgegenstände verwahrt.
Die Hausleitung übernimmt keine Haftung für die im Zimmer aufbewahrten Wertgegenstände und Geldmittel.

Haltung von Haustieren

In Absprache mit der Hausleitung dürfen die Heimbewohner Haustiere in die Struktur mitbringen; jedenfalls müssen dabei eine artgerechte Pflege und die Einhaltung aller Hygienebestimmungen gewährleistet sein.

Rauchverbot und Brandschutz

Für die gesamte Einrichtung gilt ein absolutes Rauchverbot. Im Freien ist eine Raucherecke eingerichtet.
Aus Sicherheitsgründen dürfen von den Heimbewohnern keine wärmeerzeugenden Elektrogeräte verwendet werden, ebenso nicht Feuerzeuge und Zündhölzer. Es ist streng untersagt, in den Zimmern Kerzen anzuzünden.

Trinkgelder und Geschenke

Die Mitarbeiter/-innen des Heims werden für ihre Arbeit bezahlt. Deshalb ist es nicht nötig, Trinkgelder oder Geschenke zu geben. Die Angestellten dürfen nicht ohne Bewilligung der Teamleitung für spezielle Dienste in Anspruch genommen werden, wie z.B. Botengänge, Begleitung usw.

Ermächtigung Direktion

Im Bereich des Heimes bedürfen die Sammlung von Geld, Gegenständen und Unterschriften, sowie Werbung jeglicher Art durch Außenstehende, zu welchem Zwecke und von wem diese auch immer durchgeführt werden, der schriftlichen Ermächtigung der Direktion.